Corona Platzregeln

Nutzungsrichtlinien für die Golfanlage des Golfclub Werl e.V.
zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus

Unter Berücksichtigung behördlicher Vorgaben und Hinweise der Golfverbände NRW und DGV

Gültig ab 2.11.2020

Allgemeine Richtlinien:

  1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten. Der Mindestabstand zu anderen Personen muss mindestens 2 m betragen.
  2. Der Zugang zu den Umkleideräumen, Toiletten und Caddyhaus ist immer nur einer Person gestattet.
  3. Dreier und Vierer-Flights sind nur zugelassen, wenn alle Spieler aus einem Hausstand stammen.
  4. Das Spielen einer Golfrunde ist nur mit einer vorher eingeholten Startzeit zulässig. Die Vergabe einer Startzeit wird unten beschrieben.
  5. Wir bitten Sie maximal 20 Minuten vor Ihrer Startzeit auf dem Parkplatz einzutreffen.
  6. Die Nutzung der Driving Range ist nur unter Einhaltung des Mindestabstands gestattet.
  7. Eine Nutzung der Driving Range ohne Startzeit ist zulässig.
  8. Driving Range Bälle dürfen nur auf die Driving Range geschlagen werden. Die Ballkörbe werden nicht desinfiziert. Bitte benutzen Sie Handschuhe. Auf dem Chippingrün darf nur mit eigenen Bällen gespielt werden.
  9. Wir bitten Sie frühestens 5 Minuten vor der Startzeit am 1. Abschlag einzutreffen.

Folgende Sonder-Platzregeln sind während der Runde einzuhalten: 

  1. Flaggenstock – der Flaggenstock darf nicht mit den Händen berührt und nicht aus demLoch entfernt werden.
  2. Sandhindernisse – Alle Harken in den Sandhindernissen werden entfernt. Wir bitten Sie, Ihre Spuren bestmöglich mit Füßen oder Schläger zu beseitigen.
  3. Besserlegen im Bunker ist gestattet.
  4. Ballwäscher – Alle Ballwäscher werden entfernt.

Sonstiges:

  1. Golfunterricht ist unter Einhaltung der o.g. Richtlinien und allg. Hygienemaßnahmen gestattet.
  2. Das anmieten von Golfcarts ist bis auf weiteres nicht möglich.
  3. Maximale Personenanzahlen: ProShop (1), Sekretariat (1), Driving Range (4), Putting Grün (4), Chipping-Grün (2), Übungsbunker (1).
  4. Folgender Personenkreis wird die Einhaltung kontrollieren und ggf. Hilfestellung leisten. Ebenfalls können sie bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung der Hygienemaßnahmen Sanktionen aussprechen:Vorstand, Sekretariat, Pro.
  5. Bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen, muss und wird der Vorstand als verantwortliches Organ des Golfclubs ohne Verwarnung eine vierwöchige Platzsperre aussprechen.

Vergabe von Startzeiten

Die Vergabe und Einhaltung von Startzeiten für den Spielbetrieb ist Bedingung für die Erteilung der Nutzungsgenehmigung durch die staatlichen Organe.